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Veranstaltungsinfo

Di, 21.02.2017
19.00 Uhr
Vortrag

Eintritt frei
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Veranstalter: Kanzlei RA Robert Badmann

Kanzlei RA Robert Badmann: Steuern sparen durch richtige erbrechtliche Gestaltung

„Was wird aus meinem Erbe“
Der Vortrag richtet sich sowohl an die Erblasser als auch an künftige Erben.
Anhand von leicht eingängigen Diagrammen und Bildern wird die gesetzliche Erbfolge dargestellt. Anschließend wird der Aufbau eines eigenhändig geschriebenen Testaments erläutert.
Ich gehe auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen „Berliner Testaments“ von Ehegatten ein. Anhand von Beispielsfällen mit einer Standardfamilie wird die Pflichtteilsproblematik der enterbten Kinder nach dem ersten Versterbensfall dargestellt. Nicht nur bei der Patchworkfamilie sondern auch bei kinderlosen Ehepaaren besteht oft Unklarheit über den Kreis der gesetzlichen Erben und der Pflichtteilsberechtigten. Wurde ein Kind enterbt, so hat es einen Pflichtteilsanspruch, der sich nach der Höhe des Nachlasses bemisst. Hinzu kommt noch der Pflichtteilsergänzungsanspruch, der die Schenkungen zumindest teilweise erfasst. Inwieweit Schenkungen berücksichtigt werden, richtet sich zum einen nach der Person des Schenkungsempfängers und zum anderen nach dem Umfang der vorbehaltenen Rechte. Von dem Grundsatz, dass solche Schenkungen mit jährlich 10 % weniger zur Bemessung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs herangezogen werden, gibt es zwei wichtige Ausnahmen mit weit reichenden Folgen.
Wenn es um die Frage der Ausgleichung von vorab zugewendeten Grund-stücken geht, kann es wegen Unkenntnis der Vorschriften im BGB zu einer unbeabsichtigten Benachteiligung der nur durch Testament bedachten Kinder kommen. Anhand von Beispielen werden die Grenzen einer notariell ange-ordneten Ausgleichungspflicht aufgezeigt. Der Vortrag hat das Ziel, das Augenmerk auf die Vermeidung von Gestaltungsfehlern zu lenken.
Der besondere Reiz der Veranstaltung liegt darin, dass der Referent das Thema der Vermögensnachfolge auch aus dem steuerlichen Blickwinkel erörtert.
Wer glaubt, dass er bereits durch notarielle Verträge bestens abgesichert ist, wird durch den Vortrag auf den neuesten Stand im Steuer- und Europäischen Erbrecht gebracht.